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Bewerbermanagement barrierefrei

Geschrieben von beesite | 29.11.2022 07:30:00

Barrierefreies Bewerbermanagement mit beesite Recruiting

Beesite Recruiting ist gemäß BITV / EN 301 549 barrierefrei zertifiziert.
Sowohl das Jobportal für Bewerbende (Frontend) der beesite, als auch das Recruitingportal für Anwendende in Personalabteilung, Fachbereich und Mitbestimmungs-Gremien (Backend) sind für Menschen mit Beeinträchtigungen geeignet.

Und selbstverständlich sind unsere IT-Systeme, um ihre Verfügbarkeit sicherstellen zu können, nach DIN EN ISO 27001 geprüft und zertifiziert.

 

Darum ist Barrierefreiheit so wichtig

Barrierefreiheit in unserer heutigen digitalen Welt bedeutet, dass Angebote von allen Menschen – unabhängig von ihren Einschränkungen und den technischen Voraussetzungen – genutzt werden können.

Barrierefreie Webangebote sind also zugänglich für alle Nutzergruppen, seien es Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen – bspw. Sehbehinderungen, Schwer- oder Gehörlosigkeit oder motorische Einschränkungen. Aber ebenso von Menschen mit nicht krankheitsbedingten Beeinträchtigungen, wie bspw. Einschränkungen durch Lebensalter oder schlichtweg durch Sprachbarrieren.
Laut statistischem Bundesamt waren Ende 2021 in Deutschland rund 9,4 % der Bevölkerung durch eine schwere Behinderung gehandicapt. Rund die Hälfte davon sind unter 55 Jahren alt.

Nicht nur öffentliche Arbeitgeber in der Pflicht

Öffentliche Arbeitgeber und Arbeitgeber der Privatwirtschaft mit einer Schwerbehindertenvertretung müssen im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen, Bewerbungen und dem Auswahlprozess von Bewerberinnen und Bewerbern folgende Punkte beachten:

  • Bewerberinnen und Bewerbern muss eine barrierefreie Bewerbung ermöglicht werden
  • Gegenüber der Agentur für Arbeit, Integrationsdiensten, Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken sowie Schwerbehindertenvertretung sind bestimmte Informationspflichten zu erfüllen
  • Die Schwerbehindertenvertretung ist in den Ausschreibungsprozess einzubinden und über die Stellenausschreibung zu informieren
  • Eine revisionssichere Dokumentation der Erstellung und Veröffentlichung der Stellenausschreibung, der Bewerbungen und des Auswahlprozesses ist zu beachten
  • Die Schwerbehindertenvertretung ist vor Einstellungsentscheidungen anzuhören

Barrierefreiheit ist für zwar Webangebote öffentlicher Institutionen gesetzlich vorgeschrieben.
Jedoch gibt es viele gute Gründe, warum Barrierefreiheit nicht nur im Zuge von Gleichberechtigungs-Bestrebungen im Fokus stehen sollte.
Denn durch eine barrierefreie Gestaltung von Webinhalten werden Zielgruppen erreicht, die andernfalls von der Nutzung der Webangebote ausgeschlossen wären.

Navigation, Suchfunktionen, starke Kontraste und strukturierte Texte sind nutzerfreundlicher, leichter verständlich und tragen somit insgesamt für alle Nutzer:innen zu einer positiven Wahrnehmung des Webangebotes bei. Außerdem wirken sich bessere Strukturierung auch auf einen „saubereren“ Programmiercode aus und Alternativtexte zu Bildern in barrierefreie Webangeboten tragen in hohem Maß zu mehr Suchmaschinenfreundlichkeit bei.

Barrierefreies E-Recruiting System

Als eines der ersten Systeme überhaupt, ist es mit der beesite möglich, sowohl das Frontend als auch den gesamten internen Recruitingprozess im Backend barrierefrei zu gestalten. Und dass dabei Barrierefreiheit nicht zwingend langweilige Textwüsten bedeuten müssen, veranschaulichen unsere Demo-Anwendungen für Bewerbende (Jobportal) und Sachbearbeitende (Recruitingportal).

Hier geht es zur Demo-Anwendung Job Portal (Frontend) für Bewerbende mit Stellenbörse und Bewerbungsformular.

Hier geht es zur Demo-Anwendung Recruiting Portal (Backend) für Sachbearbeitende in verschiedenen Rollen wie Recruiter, Fachbereiche, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs-/Personalrat, etc.).

Hier können Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für das Recruitingportal (Backend) anfragen (E-Recruiting / Bewerbermanagement-System / beesite Recruiting).

Front- und Backend gemäß BITV 2.0

Dass Web Content für Userinnen und User barrierefrei sein sollten, ist verständlich. Aber Accessibility sollte genauso für die Nutzerinnen und Nutzer des jeweiligen Systems gegeben sein.
Beispielsweise durch eine problemlose und vollständige Bedienbarkeit ohne Maus – nur mit Tastatur oder unter Zuhilfenahme eines Screenreaders.
Positive Nebeneffekte der technisch von Grund auf überarbeiteten Plattform sind:

  • Ein „saubereres“ HTML
  • Konsistentere Darstellung von Überschriften, Texten und Funktionsbereichen durch konsequente Strukturierung bspw. von Überschriftsebenen
  • Ermüdungsärmeres Arbeiten durch Optimierung der Kontraste
  • Optimierung der Navigation über die Tastatur, sodass diese auch „Heavy Usern“ (ohne körperliche Beeinträchtigung) Geschwindigkeitsvorteile bei der täglichen Arbeit gewährt

WCAG und BITV 2.0

Was digitale Barrierefreiheit für Websites und digitale Anwendungen bedeutet, ist in den folgenden Richtlinien und Standards definiert:

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in der Fassung 2.0
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1
  • Europäischer Standard EN 301 549
  • ISO 40500:2012

Diese Standards und Richtlinien sind international vergleichbar und werden in Deutschland sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene angewendet.

Die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG) basieren dabei auf den vier Prinzipien:

  1. Wahrnehmbarkeit
    Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
  2. Bedienbarkeit
    Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
  3. Verständlichkeit
    Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
  4. Robustheit
    Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Der BIK BITV-Test ist seit 2005 das in Deutschland etablierte Prüfverfahren zur Prüfung der Barrierefreiheit von Webseiten und Webanwendungen auf Basis der BITV 2.0 / EN 301 549.
BITV steht dabei für die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. BIK für ‚barrierefrei informieren und kommunizieren‘. Ziel der unter dem BIK-Zeichen tätigen Initiativen und Projekte ist, durch die Entwicklung, Verbreitung und Anwendung von Testverfahren zur Barrierefreiheit des Internets beizutragen.

Für den Test wurden die einzelnen Anforderungen der Verordnung in knapp 100 Prüfschritte übersetzt, die es zu erfüllen gilt, um als barrierefreie Webseite oder Webanwendung zu gelten.

Testsieger BeeSite: Auch 2022 Bestes Bewerbermanagement-System

Neben ISO-Zertifizierung 27001 und Barrierefreiheit ist die BeeSite Recruiting Edition zudem auch 2022 – und bereits zum siebten Mal in Folge – vom Institut für Competitive Recruiting als „Bestes Bewerbermanagement-System für Unternehmen mit 500 Einstellungen“ ausgezeichnet worden.

Ausgezeichnetes Bewerbermanagement

Als Recruiting-System kann BeeSite Recruiting auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Organisationen modular zugeschnitten werden, um mit wachsenden Anforderungen mitwachsen zu können.

Mit der beesite bekommen Unternehmen kein Recruiting System von der Stange – sondern nach Maß. Von der Entwicklung von Strategie und Prozessen, über die Implementierung und –steuerung, bis zur kontinuierlichen Optimierung.
Recruiting und Onboarding können erfolgreich transformiert und unternehmensübergreifende, digitale Workflows entwickelt werden, die Menschen, Funktionen und Systeme verbinden. Das beschleunigt die Gewinnung von Talenten, erhöht die Agilität von Teams und Abteilungen und steigert die Produktivität nachhaltig.